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Schon lange asbestfrei

In den Werken Niederurnen und Payerne wurden ab 1980 asbestfreie Produkte hergestellt.

1990 war der gesamte Hochbaubereich asbestfrei, ab November 1994 die gesamte Produktion. 

Im Info-Blatt "Umstellung asbestfrei" sind die Daten für die Umstellung der einzelnen Produkte festgehalten.

Asbest ist ein aus feinen Fasern bestehendes feuerfestes Mineral. Er gehört wie Glimmer und Bergkristall zur Gruppe der gesteinsbildenden Silikate. Der Name stammt vom griechischen ''Asbestos'' und bedeutet ''Unzerstörbar''.

Die weltweit grössten Asbestvorkommen befinden sich in Kanada, im Ural und im südlichen Afrika.

Asbest kam wegen seiner ganz speziellen Eigenschaft zum Einsatz: Das Material ist feuerbeständig, widerstandsfähig gegen Laugen und Säure, besitzt eine geringe elektrische Leitfähigkeit, eine gute Zugfestigkeit und ist alterungsbeständig.

Mit Beginn der Industrialisierung und der aufstrebenden Motorfahrzeugindustrie wuchs die Nachfrage nach hitzeisolierenden Dichtungsmitteln im Maschinenbau und hitzeresistenten Bremsbelägen. In den Vor- und Nachkriegsjahren des Zweiten Weltkriegs stieg der Bedarf an unbrennbarem Isolationsmaterial für Kriegsschiffe und Stahlskelettbauten. Für den Brandschutz wurde Spritzasbest für Isolationen in Gebäuden und Eisenbahnwagen verwendet. Grosse Mengen an Asbest wurden von der Asbestzementindustrie benötigt, namentlich für Dach- und Fassadenplatten. Bis zu Beginn der 80er-Jahre wurde Asbest in über dreitausend Anwendungen und Produkten eingesetzt.

Der Verbundwerkstoff Asbestzement wurde vom Österreicher Ludwig Hatschek entwickelt und im Jahre 1901 patentiert. Er mischte 90% Zement und 10% Asbestfasern mit Wasser und stellte auf einer umgebauten Maschine zur Kartonherstellung - ähnlich der heutigen Plattenmaschine - Asbestzementplatten her.

Ludwig Hatschek nannte seine Erfindung Eternit. Er vergab jeweils pro Land eine Lizenz und verlangte von den Lizenznehmern, dass sie ihrem Unternehmen und den Produkten den Namen Eternit geben und das Eternit-Logo verwenden. So entstanden weltweit zahlreiche von einander unabhängige Unternehmen, die unter dem Namen Eternit firmierten und ihre Produkte auch so nannten. In Europa bildeten sich im Verlauf der Zeit grössere von einander unabhängige Firmengruppen heraus, so zum Beispiel eine österreichische, eine belgisch-französische und eine schweizerische Eternit-Gruppe. Die Muttergesellschaft der Eternit (Schweiz) AG gehörte ab Gründung im Jahre 1987 bis Ende 1989 zur seinerzeitigen schweizerischen Eternit-Gruppe.

Das Einatmen lungengängiger Asbestfasern ist gefährlich. Es ist bekannt, dass durch eine längerfristige bzw. signifikante Exposition Lungenkrankheiten entstehen können. Zu diesen zählen unter anderem Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom, ein Krebs des Brust- oder Bauchfelles.

Heute als gesundheitsgefährdend eingestufte Mengen Asbestfeinstaub kamen früher in asbestverarbeitenden Industrien und Gewerben vor (Spritzasbest im Industrie- und Waggonbau, Herstellung von Textilien, Bremsbelägen, Dichtungen, Isolationsplatten oder Asbestzement).

Festgebundener Asbest in Fertigprodukten ist demgegenüber grundsätzlich unbedenklich, soweit er nicht bearbeitet wird und dadurch Fasern freigesetzt werden. Messungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und weiterer Forschungsstellen bestätigen, dass von verbauten Asbestzementprodukten keine Umweltbelastung ausgeht.

So können alte Dach- und Fassadenschiefer, Wellplatten, Fassadenplatten sowie Rohre aus Asbestzement weiter verwendet werden. Allerdings muss auf jede Art von mechanischer Bearbeitung von Asbestzement - wie sägen und bohren - verzichtet werden, da sie Staub erzeugen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie im Kapitel über asbesthaltige Altprodukte.

Anfang der 70er-Jahre liessen wissenschaftliche Forschungsarbeiten mehr und mehr einen Zusammenhang von Asbestfasern und der Krebserkrankung Mesotheliom erkennen.

Nachdem die Ergebnisse dieser Studien bekannt waren, wurden in den Werken Niederurnen und Payerne die Ablösung des Werkstoffes Asbest eingeleitet. Mit höchster Priorität wurde ein Programm zur Entwicklung von Ersatzfasern lanciert.

Die ersten asbestfreien Produkte kamen 1980 in den Handel. Sobald ein Produkt asbestfrei auf den Markt kam, wurde die Produktion der asbesthaltigen Variante eingestellt. Bis Mitte der 80er-Jahre wurde der Asbestverbrauch um fünfzig Prozent gesenkt. 1990 waren sämtliche Hochbauprodukte asbestfrei und 1994 die gesamte Produktion einschliesslich der Tiefbauprodukte.

Zeitgleich mit der Umstellung auf asbestfreie Produkte wurde in den Werken Niederurnen und Payerne ein umfangreiches Massnahmenpaket zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt. Dies in Ergänzung zu den bereits getroffenen, dem aktuellen Wissensstand bezüglich Gefahren von Asbest entsprechenden Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Grosse Beachtung schenkte das Unternehmen einer kontinuierlichen und transparenten Information der Mitarbeitenden und ihrer Angehörigen über die jeweils bekannten Gefahren von Asbest.

Sowohl aktive, wie auch ehemalige Mitarbeitende, die seinerzeit mit Asbest arbeiteten, haben auch heute noch die Möglichkeit, sich periodisch bei einem Vertrauensarzt der suva vorsorglich untersuchen zu lassen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werke Niederurnen und Payerne sind durch die Schweizerischen Sozialversicherungswerke - namentlich die Suva - gegen die wirtschaftlichen Folgen von asbestbedingten Berufskrankheiten geschützt, dies ohne zeitliche Begrenzung. Das gilt auch für ehemalige Mitarbeitende, unabhängig davon, in welchem Staat sie heute wohnen.

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit können sich Betroffene direkt oder über die Eternit (Schweiz) AG oder den behandelnden Arzt bei der Suva melden.

Im Ausland wohnhafte, ehemalige Mitarbeiter/innen können sich auch an das Sozialversicherungswerk wenden, welches für die Zusammenarbeit mit der Suva gemäss internationalen Übereinkommen zuständig ist. In Italien ist dies die INAIL.

Für Härtefälle hat die Eternit (Schweiz) AG die Stiftung Eternit-Werke Schweiz geschaffen. Diese erbringt Leistungen, vorwiegend finanzieller Art, für aktive und ehemalige Mitarbeitende der Werke Niederurnen und Payerne und ihre Angehörigen bei Härtefällen verursacht durch asbestbedingte Erkrankungen.