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Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung freiwilliger Leistungen in Härtefällen an

 

  • Personen mit asbestverursachter Krankheit, welche in den Werken Niederurnen und/oder Payerne der Eternit (Schweiz) AG tätig sind oder waren, oder an nahestehende hinterbliebene Angehörige (ungeachtet von deren Wohnsitz) 
  • Personen mit asbestverursachter Krankheit mit ursächlichem Bezug zu den Werkstandorten Payerne und Niederurnen, die besonders betroffen sind, oder an nahestehende hinterbliebene Angehörige (ungeachtet von deren Wohnsitz)

welche durch die asbestverursachte Krankheit erhebliche Nachteile, vor allem finanzieller Art, erleiden.

Nahestehende Angehörige sind der hinterbliebene Ehegatte oder der hinterbliebene Lebenspartner und die hinterbliebenen Kinder der in den lit. a) und lit. b) vorstehend genannten Personen.

Auf Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.

Der Stiftungsrat konkretisiert in einem Reglement die Kriterien, die er seiner Prüfung von Gesuchen auf Leistungen der Stiftung zu Grunde legt.